Sehr geehrte Frau Sommer…Wir wollen Demokratie!
Dienstag, 28.Februar 2006 von David
An die NRW-Schulministerin Barbara Sommer
Betreff: Wiederabschaffung der Drittelparität an Schulen
der Sekundarstufe I und der Sekundarstufen I und II
Sehr geehrte Frau Sommer,
mit großem Bedenken haben wir dem jüngst von Ihrem Ministerium vorgelegten Entwurf und dem daraufhin vom Landeskabinett beschlossenen Zweiten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen entnommen, eine Rückkehr zu ehemaligen Verhältnissen in der Schulkonferenz werde von Ihnen angestrebt. Der Schritt, die erst in diesem Schuljahr eingeführte Drittelparität wieder abzuschaffen, wird von uns als problematisch erachtet. Er ist als Teil der Novellierung des Schulrechts in NRW dringend zu überdenken.
Aufgabe und Ziel der weiterführenden Schulen ist, die „Schule als demokratische Einrichtung“ zu präsentieren. Dies wird auch in den Richtlinien des Kultusministeriums ausgeführt. Demnach sollen „Schülerinnen und Schüler im Unterricht und Schulleben Gelegenheit erhalten und den Anspruch erfahren, an Entscheidungen mitzuwirken und Mitverantwortung für die Verwirklichung und die Folgen von Entscheidungen zu übernehmen.“
Eine demokratische Schule darf nur die genannt werden, welche ausreichend Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler bietet, an Entscheidungsprozeßen zu partizipieren. Auch kann von Schülerinnen und Schülern nur im Falle eines erheblichen Mitbestimmungsrechts erwartet werden, dass sie Verantwortung für die Realisierung und Folgen der Beschlüsse in der Schulkonferenz tragen. Anderenfalls ist eine resignative Abwendung von derartigen Belangen nicht abwegig.
Dabei wird insbesondere in den Lehrplänen für die Politik- und Sozialwissenschaften der Gymnasialen Oberstufe das Lernziel betont, Schülerinnen und Schüler auszubilden, welche „der politischen Resignation“ fern bleiben und bereit sind, „sich mit gesellschaftlichen Problemen sachlich fundiert auseinander zu setzen und dafür angebotene Problemlösungen [...] zu reflektieren sowie einen eigenen Standpunkt zu entwickeln und engagiert zu vertreten.“
Würde das Mitbestimmungsrecht der Schülerinnen und Schüler beschnitten werden, wäre dies ein Zeichen der Skepsis bezüglich der eigenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Entsprechend der Anerkennung und Achtung der Meinungen und Ideen der Schülerschaft muss dieser mehr Vertrauen geschenkt werden.
Auch in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen heißt es in Art. 7, Absch. II diesbezüglich: „Die Jugend soll erzogen werden im Geiste [...] der Demokratie [...] und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen“.
Nach unserem Erachten wird nach dem neuen Gesetzesentwurf die schulische Aufgabe der Demokratievermittlung nicht ausreichend berücksichtigt. Die Grundlage an den Schulen zur Entwicklung eines demokratischen Bewusstseins würde, mit der Einengung der Partizipationsmöglichkeit der Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz, insbesondere nach der Aufhebung eines bereits erreichten höheren Standards, prinzipiell in Frage gestellt. Der wichtigste beschlussfassende Ausschuss der Schule muss Gremium der erfahrbaren Demokratie für Schülerinnen und Schüler in derzeitigem Ausmaße bleiben.
Ihre Bewertung der Drittelparität, sie habe sich „nicht bewährt“, stößt bei uns auf Ablehnung. Ihre Einschätzung scheint völlig übereilt, wird bedacht, seit wie kurzer Zeit die Drittelparität erst in NRW besteht. Unserer Auffassung nach sind die Demokratie vermittelnden Mechanismen unserer Gesellschaft zu schützen. Die Durchsetzung ihres Entwurfes ist dahingehend zu missbilligen.
Selbst in dem offiziellen Informationsflyer des von Ihrem Ministerium unterstützen Jugendwettbewerbs „demokratie leben“ heißt es, „demokratisches Handeln beginnt nicht erst im Erwachsenenalter. Demokratie muss von klein auf erlebt werden und für Kinder und Jugendliche erfahrbar sein.“ So dort wortwörtlich Ihr Amtskollege Armin Laschet. Lassen Sie die Schüler in NRW zu Demokraten erwachsen und setzen Sie unserer Besorgnis ein Ende.
Sogar dem Umstand, Eltern und Schüler auch mit den entsprechenden Stimmrechten auszustatten, um so ihre Kontrollfunktion tatsächlich wahrnehmen zu können, wird Ihr Entwurf nicht gerecht. Wir bitten Sie daher, es nicht zu einem In-Kraft-Treten, der unter Punkt 41 des Zweiten Schuländerungsgesetzes für NRW beschriebenen Modifikation, betreffend §66 des Schulgesetzes, kommen zu lassen.
2005 war das europäische Jahr der Demokratieerziehung,
seine Zielsetzung darf 2006 nicht in Vergessenheit geraten.
Das Anschreiben in der Version für die Schwerter Gesamtschule als PDF-Download:









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